Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) mit ihren Mitgliedern  soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des von Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) betriebenen Sportstudios „SPORTBOX training center“ nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.

1.2. Vertragsschluss im Studio

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Sowohl die Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend.

Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Vertragsinhalt

Das Mitglied ist berechtigt, das SPORTBOX training center im vereinbarten Umfang während der Öffnungszeiten nach folgender Maßgabe zu nutzen und die dortigen Angebote wahrzunehmen:

  1. Martial Arts: Nutzung der Trainingsgeräte und der Flächen (außer wenn diese durch Kurse belegt sind) und Nutzung des Kursangebots im Bereich Martial Arts.
  2. Fitness: Nutzung der Trainingsgeräte und der Flächen (außer wenn diese durch Kurse belegt sind) und Nutzung des Kursangebots im Bereich Functional.
  3. Alle Kurse: Uneingeschränkte Nutzung aller Kursangebote der Sportbox.
  4. Trainingspläne: Vereinbarung von Terminen für individuelle Trainingsplanerstellung und Trainingseinführung. Die Trainingspläne können auf Wunsch alle 8 Wochen angepasst werden.
  5. Martial Arts Kids: Uneingeschränkte Nutzung des Kursangebots im Bereich Kampfsport für Kinder.
  6. Kids Fitness: Uneingeschränkte Nutzung des Kursangebots im Bereich Fitness für Kinder.
  7. Family: Ein Elternteil darf während dem Kursangebot des Kindes die Trainingsgeräte und die Flächen (außer wenn diese durch Kurse belegt sind) nutzen.

2.2. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zur SPORTBOX und ist berechtigt, diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

Die Isermeyer Wagner GbR ist berechtigt die SPORTBOX pro Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern; Die SPORTBOX wird die Zeit und Dauer der Sperrung auf der SPORTBOX Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

2.3. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.4. Hausordnung

Isermeyer Wagner GbR ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Isermeyer Wagner GbR bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.1.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) unverzüglich mitzuteilen.

3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Identitätskontrolle

Die Mitgliedschaft bei Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

Um sicherzustellen, dass die gebuchten Angebote nur vom Mitglied persönlich genutzt werden, behält es sich die Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.3. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

3.4. Benutzung der Spinde

Die Spinde werden mit einem Vorhängeschloss gesichert. Wenn Spinde nach den Öffnungszeiten des SPORTBOX training centers immer noch verschlossen beziehungsweise belegt sind, hat die Isermeyer Wagner GbR das Recht das Vorhängeschloss zu öffnen, um den Spind für neue Kunden wieder zugänglich zu machen. Der Schaden der dabei am Vorhängeschloss ensteht, ist vom Mitglied selbst zu tragen und kann nicht in Rechnung gestellt werden. Wenn sich im Spind Wertgegenstände befinden, werden diese von der Isermeyer Wagner GbR 6 Monate verwahrt. Verwahrte Gegenstände können jederzeit während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge

4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt wöchentliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Wochenbeginn (Montag) für zwei Wochen beziehungsweise 14 Tage (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für die erste anteilige Woche nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aufnahmegebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für die letzte anteilige beitragspflichtige Woche der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag der zwei Vorwochen fällig gestellt werden.

4.2. Preisanpassungsrecht

4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt wöchentliche Beiträge vereinbart, ist Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) berechtigt, den wöchentlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Isermeyer Wagner GbR wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden ersten Tag der neuen Woche (Montag) wirksam.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4. Zahlungsverzug

4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt wöchentliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von vier wöchentlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Wenn die auf dem Deckblatt angegebene Vertragslaufzeit erfüllt ist, wird der Vertrag zu einem monatlich kündbaren Vertrag. Damit einhergehend erhöht sich der zu zahlende Beitrag auf den Wert der gleichwertigen monatlich kündbaren Mitgliedschaft. Die Preiserhöhung kann vermieden werden, wenn ein neuer Vertrag über 12 Monate Vertragslaufzeit abgeschlossen wird. Der Vertrag kann bis 1 Monat vor Ablauf des Vertrages oder von der Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit.

5.2. Stilllegung des Vertrages

5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Wochen, die Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. vier Wochen stilllegen.

5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am ersten Tag einer Woche (Montag) beginnen und kann nur für volle Wochen genommen werden.

5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann die Leistungen der Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.

Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:

– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.

– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.

5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.

5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an die Isermeyer Wagner GbR, Frankfurter Straße 122-124, 65520 Bad Camberg oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z.Zt. mail@SPORTBOX-trainingcenter.de) zu versenden.

6. HAFTUNG VON Isermeyer Wagner GbR

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Isermeyer Wagner GbR nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Isermeyer Wagner GbR auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der Isermeyer Wagner GbR.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB

Die Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3.  Änderung des Kursplans / Urlaubszeiten

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund, unseren Kursplan und das Kursangebot zu ändern.

Ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:

– für einen Kurs nicht genügende Anmeldungen vorliegen

– der Kurs aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

Schadensersatzansprüche oder Beitragsnachlässe stehen den Teilnehmern in diesen Fällen nicht zu.

Sonderkündigungsrecht kann in diesen Fällen nur geltend gemacht werden, wenn für das Mitglied keine gleichwertige Alternative im neuen Kursangebot angeboten wird.

Unser Trainingscenter kann pro Kalenderjahr für 4 Wochen bzw. 28 Tage (über das Jahr verteilt oder zusammenhängend) zu Urlaubs- und Renovierungszwecken den Trainingsbetrieb einstellen bzw. eingeschränkt zur Verfügung stellen.

Schadensersatzansprüche oder Beitragsnachlässe stehen den Teilnehmern in diesen Fällen nicht zu.

7.4.  Bild, Video- und Tonaufnahmen

Während der Kurse und Trainingseinheiten in unserem Trainingscenter können jederzeit Bild, Video- und Tonaufnahmen von Mitgliedern, Kursteilnehmern und Trainern gemacht werden. Die genannten Personen erklären sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen von der Isermeyer Wagner GbR zu Werbezwecken in sozialen Netzwerken und beim Internetauftritt verwendet werden.

7.5. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Isermeyer Wagner GbR (SPORTBOX) aufrechnen.

7.6.  Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

7.7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.8. Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.